
In der Villa RA leben normalbegabte Mädchen und Buben im Alter zwischen 7 und 17 Jahren. Ihre Verhaltens- und Schulschwierigkeiten
benötigen für längere Zeit eine stationäre (Wohngruppen >>, Wochenaufenthaltsgruppe «Snoopy» >>)
oder teilstationäre Betreuung (Tagesgruppen >>)
und eine individuelle schulische Förderung (Förderplanung >>).
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Mindestaufenthaltsdauer: 2 Jahre
- Aufnahme bis ins Alter von 14 Jahren, resp. bis 2. Oberstufe
- grosse Lernstörungen
- starke psychische und / oder körperliche Behinderung
- schwierige psychiatrische Indikation
- starke Drogenabhängigkeit
Juristische Grundlagen für eine Einweisung
- Freiwillige Einweisung durch die Eltern aufgrund eines Fachgutachtens eines anerkannten Kinderpsychiaters oder eines jugendpsychologischen, bzw. schulpsychologischen Dienstes
- Gemäss Art. 310, in Verbindung mit Art. 314a oder 405a ZGB: Aufhebung der elterlichen Obhut und Einweisung in ein Heim
- Gemäss Art. 84 oder 91 StGB: Anordnung einer Erziehungsmassnahme
