Zielgruppe
In der Villa RA leben normalbegabte Mädchen und Buben im Alter zwischen 7 und 17 Jahren. Ihre Verhaltens- und Schulschwierigkeiten benötigen für längere Zeit eine stationäre (Wohngruppen >>, Wochenaufenthaltsgruppe «Snoopy» >>) oder teilstationäre Betreuung (Tagesgruppen >>) und eine individuelle schulische Förderung (Förderplanung >>).

Voraussetzungen
  • Mindestaufenthaltsdauer: 2 Jahre
  • Aufnahme bis ins Alter von 14 Jahren, resp. bis 2. Oberstufe
Ungeeignete Voraussetzungen
  • grosse Lernstörungen
  • starke psychische und / oder körperliche Behinderung
  • schwierige psychiatrische Indikation
  • starke Drogenabhängigkeit
Juristische Grundlagen für eine Einweisung
  • Freiwillige Einweisung durch die Eltern aufgrund eines Fachgutachtens eines anerkannten Kinderpsychiaters oder eines jugendpsychologischen, bzw. schulpsychologischen Dienstes
  • Gemäss Art. 310, in Verbindung mit Art. 314a oder 405a ZGB: Aufhebung der elterlichen Obhut und Einweisung in ein Heim
  • Gemäss Art. 84 oder 91 StGB: Anordnung einer Erziehungsmassnahme

 
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